YG hat Rechtsstreit bezüglich BABYMONSTER in Singapur gewonnen

YG hat Rechtsstreit bezüglich BABYMONSTER in Singapur gewonnen

Vor BABYMONSTERs offiziellem Debüt hat YG bekanntermaßen in Singapur Marken für „BABYMONSTER“ und „BABYMONSTERS“ angemeldet.

Allerdings geriet YG später in einen Rechtsstreit, nachdem Monster Energy, ein Getränkehersteller, gegen diese Markenanmeldungen protestiert hatte, was schließlich zu einer Gerichtsverhandlung führte.

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Schließlich wurde am 29. Dezember eine offizielle Gerichtsentscheidung getroffen, bei der das Amt für geistiges Eigentum von Singapur (im Folgenden als IPOS bezeichnet) den Markeneinspruch von Monster Energy als „erfolglos“ einstufte.

Dies bedeutet, dass YG diesen Rechtsstreit bezüglich BABYMONSTER gewonnen hat und nun die Marken „BABYMONSTER“ und „BABYMONSTERS“ in Singapur verwenden kann.

Babymonster

In der vollständigen Entscheidung enthüllte das IPOS, dass Monster Energy zuvor 50 Markeneinsprüche eingereicht hatte, nur um in 32 der Fälle entweder zurückzuziehen oder mit der Einreichung in Verzug zu bleiben.

Insbesondere reichte Monster Energy auch eine Klage gegen Gentle Monster ein, eine Brillenmarke mit Jennie von BLACKPINK als Vertreterin, verlor jedoch ebenfalls.

Quelle: IPOS, KB

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