Das Gericht wies den Antrag von FIFTY FIFTY auf Aussetzung der Exklusivverträge mit Attrakt ab

Das Gericht wies den Antrag von FIFTY FIFTY auf Aussetzung der Exklusivverträge mit Attrakt ab

Die Zivilabteilung 50 des zentralen Bezirksgerichts Seoul wies den Antrag von FIFTY FIFTY auf Aussetzung ihrer Exklusivverträge mit Attrakt ab.

FIFTY FIFTY machte geltend, dass sie die Exklusivverträge aufgrund der Verletzung der Verpflichtung von Attrakt zur transparenten und wahrheitsgetreuen Bereitstellung von Abrechnungsdaten, der Verletzung der körperlichen und geistigen Gesundheitsfürsorgepflichten der Mitglieder und der mangelnden Unterstützung von Unterhaltungsaktivitäten nicht länger fortsetzen könnten. Attrakt konterte mit dem Vorwurf, externe Kräfte hätten versucht, die Mitglieder anzulocken. Der Rechtsvertreter von FIFTY FIFTY betonte, dass die Mitglieder mit der Beratung und Unterstützung ihrer Eltern unabhängige Entscheidungen getroffen hätten, und warf Attrakt vor, die Vertragsverletzungsansprüche nicht ordnungsgemäß behandelt und den Ruf der Mitglieder geschädigt zu haben.

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Trotz der Bemühungen von FIFTY FIFTY, Vertragsbrüche, unregelmäßige Finanzgeschäfte und mangelndes ordnungsgemäßes Management durch Attrakt nachzuweisen, lehnte das Gericht letztendlich den Antrag der Gruppe auf eine einstweilige Verfügung ab, sodass Attrakt die Kontrolle behalten konnte.

Der Rechtsvertreter von FIFTY FIFTY brachte seine Absicht zum Ausdruck, sich mit den Mitgliedern zu beraten und zu entscheiden, ob gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung eingelegt werden soll.

Quelle: Daum

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