Gericht weist FIFTY FIFTYs Berufung gegen eine einstweilige Verfügung zur Vertragsaufhebung zurück

Gericht weist FIFTY FIFTYs Berufung gegen eine einstweilige Verfügung zur Vertragsaufhebung zurück

FIFTY FIFTY legte bezüglich der Vertragsklage Berufung beim Gericht ein, erläuterte jedoch nicht den Grund

Am 24. Oktober lehnte die Zivilangelegenheiten-Abteilung 25-2 des Obergerichts Seoul die von drei FIFTY FIFTY- Mitgliedern eingereichte Berufung gegen die Entscheidung des ersten Prozesses ab, ihre einstweilige Verfügung zur Aussetzung von Exklusivverträgen abzulehnen.

Nach Angaben des Gerichts kam es zu der Entscheidung, weil FIFTY FIFTY keine Begründung zu ihrer Berufung vorgelegt hatte und es daher keinen Grund gab, das Urteil im ersten Verfahren zu ändern.

FÜNFZIG-FÜNFZIG

FIFTY FIFTY beantragte am 19. Juni dieses Jahres eine einstweilige Verfügung zur Aussetzung ihres Exklusivvertrags mit der Begründung, Attrakt sei seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen, etwa der Bereitstellung von Daten zu Gewinnabrechnungen und der Sorge um die körperliche und geistige Gesundheit der Mitglieder. Allerdings lehnte das erste Gericht im August den Antrag der Mitglieder ab und entschied zugunsten von Attrakt.

Später am 31. August legten alle FIFTY FIFTY-Mitglieder, darunter Keena, Saena, Sio und Aran, Berufung beim Gericht ein, doch auch ihre Berufung wurde dieses Mal abgewiesen.

Mitglied Keena zog jedoch am 16. ihre Berufung zurück und bekundete ihre Absicht, zu Attrakt zurückzukehren. Auch die übrigen drei Mitglieder haben keine Stellungnahme zur Begründung ihrer Berufung abgegeben.

Quelle: Daum

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