FIFTY FIFTY ist möglicherweise nicht mehr in der Lage, unabhängig im Ausland zu werben, nachdem ATTRAKT DIES getan hat

FIFTY FIFTY ist möglicherweise nicht mehr in der Lage, unabhängig im Ausland zu werben, nachdem ATTRAKT DIES getan hat

Inmitten des Rechtsstreits zwischen FIFTY FIFTY und ATTRAKT ist es der Girlgroup nach dem jüngsten Umzug der Agentur möglicherweise nicht möglich, im Ausland Werbung zu machen.

Was ist passiert?

ATTRAKT beantragt die Markenrechte von FIFTY FIFTY in den USA, Großbritannien, China und Japan

Am 25. Juli wurde bekannt, dass ATTRAKT, das Unternehmen, das die globale Girlgroup FIFTY FIFTY gegründet hat, Markenrechte in den USA, im Vereinigten Königreich, in China und Japan angemeldet hat.

Laut der exklusiven Berichterstattung von Munhwa Ilbo hat das Unternehmen am 5. Juli zusätzlich zu seinem ersten Antrag in Korea in vier großen K-Pop-Verbraucherländern Anträge auf Markenrechte von „FIFTY FIFTY “ eingereicht.

Am 15. Mai meldete die Agentur die Marke des englischen Namens FIFTY FIFTY im Land an.

FÜNFZIG-FÜNFZIG
(Foto: twitter|@we_fiftyfifty@)

Die Antragsnummer liegt heute bereits vor und befindet sich in der offiziellen Registrierung.

Infolgedessen ist FIFTY FIFTY, bestehend aus Aran, Sio, Saena und Keena, möglicherweise nicht in der Lage, ihre unabhängigen Auslandsaktivitäten als Gruppe unter dem Namen ohne Zustimmung des Labels zu fördern oder fortzusetzen, selbst wenn die Kündigung des Vertrags mit ATTRAKT genehmigt wird.

In einem anderen Fall kann das Quartett weiterhin als Gruppe auftreten, muss jedoch seinen ursprünglichen Namen aufgeben und unter einem neuen Gruppennamen auftreten.

ATTRAKT beantragt FIFTY FIFTY-Markenrechte
(Foto: ATTRAKT beantragt FIFTY FIFTY-Markenrechte in den USA, Großbritannien, China und Japan (Munhwa Ilbo)

Hier ist das Update zur FIFTY FIFTY-Markenanmeldung in Korea – Was passiert jetzt mit der Gruppe?

Unterdessen wurde am 19. Juli berichtet, dass die vier Mitglieder auch die Markenrechte ihres koreanischen Namens angemeldet hätten.

Gemäß dem „Trademark Priority System under the Trademark Act“ in den USA und im Vereinigten Königreich wird jedoch der „15. Mai“, das Datum, an dem die erste Markenanmeldung in Korea eingereicht wurde, als Standard verwendet.

Selbst wenn also die vier Mitglieder in Zukunft eine Marke im Ausland anmelden, verbleibt das Prioritätsrecht bei ATTRAKT.

FIFTY FIFTY, die mit ihrem Multihit „Cupid“ großes Aufsehen erregten, standen sowohl in den US-Billboard- als auch in den britischen Musikcharts an der Spitze. Damit besteht eine große Chance, dass die Mitglieder Angebote von den größten ausländischen Plattenfirmen erhalten.

Allerdings werden nur noch Soloaktivitäten möglich sein und Gruppenalben oder -veröffentlichungen werden möglicherweise nicht mehr stattfinden, sobald ATTRAKT alle Markenrechte der Gruppe erwirbt.

Fünfzig-Fünfzig
(Foto: Instagram)
Fifty Fifty

„Wie die Namen BTS und BLACKPINK verrät jeder Gruppenname seine Identität. Wenn ein Neuling weniger als ein Jahr nach seinem Debüt die Marke nicht nutzen kann, werden seine Aktivitäten zwangsläufig erheblich zurückgehen.

Darüber hinaus können sie im Ausland, wo das Konzept der Rechte an geistigem Eigentum (IP) stark verbreitet ist, in einen riesigen Rechtsstreit verwickelt werden, während sie die Marke ohne Rechte nutzen.

In den USA und anderen Ländern ist es angesichts der Existenz eines Strafschadenersatzsystems absurd, eine bestimmte Marke willkürlich zu verwenden.“

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