FIFTY FIFTY lehnt Mediation mit Attrakt ab: „Keine Absicht, eine Einigung zu erzielen“

FIFTY FIFTY lehnt Mediation mit Attrakt ab: „Keine Absicht, eine Einigung zu erzielen“

Die Schlichtung im Vertragsstreit zwischen der Girlgroup FIFTY FIFTY und ihrer Agentur Attrakt scheiterte schließlich.

Am 16. August sagte ein Beamter von Attrakt zu OSEN: „Die für heute (16. August) geplante Vermittlung zwischen dem Unternehmen und FIFTY FIFTY ist gescheitert. Wir wurden darüber informiert, dass der Rechtsvertreter von FIFTY FIFTY dem Gericht eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat, in der er erklärte, dass er nicht die Absicht habe, eine Mediation durchzuführen oder eine Einigung zu erzielen.“

Fünfzig-Fünfzig

Der Beamte fügte hinzu: „Wir haben keinen Kontakt von FIFTY FIFTY erhalten. Scheitert eine Mediation, entscheidet das Gericht, ob eine Zwangsmediation oder ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird. Allerdings ist bislang noch keine Entscheidung gefallen.“

Am 9. hatten FIFTY FIFTY und Attrakt bereits eine private Schlichtung bezüglich ihres Exklusivvertragsstreits durchgeführt. Berichten zufolge empfahl das Gericht damals beiden Seiten, durch Mediation eine einvernehmliche Einigung zu erzielen.

Da die Schlichtung jedoch gescheitert ist, konzentriert sich die Aufmerksamkeit nun darauf, ob das Gericht eine Zwangsschlichtung durchführen oder mit der Klage von FIFTY FIFTY und Attrakt fortfahren wird.

Quelle: Daum

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