Die Seite von FIFTY FIFTY gibt nach der Abweisung der Berufung ihre Haltung bekannt und „überlegt, ob sie mit der Hauptklage fortfahren soll“

Die Seite von FIFTY FIFTY gibt nach der Abweisung der Berufung ihre Haltung bekannt und „überlegt, ob sie mit der Hauptklage fortfahren soll“

Am 25. Oktober gab Barun Law, der gesetzliche Vertreter der drei FIFTY FIFTY- Mitglieder Saena, Sio und Aran, über OSEN seinen Standpunkt zur Abweisung ihrer Berufung durch das Gericht bekannt und sagte: „Die Entscheidung wurde getroffen, als unsere Einreichung der Begründung verschoben wurde.“ aus verschiedenen Gründen, wie zum Beispiel dem Wechsel des Justizministeriums und der Bekanntmachung der Vertragskündigung durch die Agentur, während des Prozesses der inhaltlichen Vorbereitung für das Berufungsverfahren, einschließlich des Grundes für die Berufung.“

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Zu ihrem Plan für den künftigen Streit mit Attrakt erklärte der Rechtsvertreter: „Da beide Parteien die Kündigung der Exklusivverträge mitgeteilt haben, wird davon ausgegangen, dass die Verträge vorerst gekündigt wurden“ und fügte hinzu: „Dementsprechend haben wir diskutieren und überlegen, ob mit der Hauptklage fortgefahren werden soll.“

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Am 24. Oktober wies die Abteilung für Zivilangelegenheiten des Obersten Gerichtshofs von Seoul mit 25-2 die von drei FIFTY FIFTY-Mitgliedern eingereichte Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts ab, ihren Antrag auf eine einstweilige Verfügung zur Aussetzung von Verträgen mit Attrakt abzulehnen. Den Berichten zufolge wies das Gericht die Berufung ab, weil die Seite von FIFTY FIFTY ihre Begründung für die Berufung nicht vorgelegt hatte.

FIFTY FIFTY legte unmittelbar nach der Ablehnung ihres Antrags auf einstweilige Verfügung im August Berufung ein. Mitglied Keena ernannte jedoch am 16. Oktober einen neuen Rechtsvertreter, zog die Berufung zurück und kehrte zu Attrakt zurück. Die übrigen Mitglieder von FIFTY FIFTY setzten ihren Streit mit Attrakt fort.

Am 19. gab Attrakt die Beendigung der Exklusivverträge mit Saena, Sio und Aran bekannt.

Quelle: Daum

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