BTOB verlässt Cube „Wem gehört letztendlich der Gruppenname?“

Die Boygroup BTOB trennt sich nach 11 Jahren von Cube Entertainment, es besteht jedoch immer noch Unsicherheit über den Besitz der Marke der Gruppe. Der Fokus liegt nun darauf, wem letztendlich der Name „BTOB“ gehört.

Cube Entertainment gab kürzlich bekannt, dass sie ihren Vertrag mit BTOB nicht verlängern würden, und gab an, dass die Diskussionen über die Markenrechte noch andauern. Sie machten jedoch keine Angaben zum Fortschritt dieser Gespräche.

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Diese Situation hat Bedenken geweckt, dass BTOB in die Fußstapfen von BEAST treten könnte, die nach ihrem Ausscheiden aus Cube Entertainment ihren ursprünglichen Namen nicht mehr verwenden konnten. Im Jahr 2017 registrierte Cube Entertainment die Markenrechte für den Namen „BEAST“ im In- und Ausland, was dazu führte, dass die Mitglieder mit ihrer neuen Agentur unter dem neuen Namen „Highlight“ debütierten.

Dieses Problem betrifft nicht nur BTOB. Markenstreitigkeiten um Idol-Gruppen gibt es schon seit der frühen K-Pop-Generation. Beispielsweise hatte SHINHWA einen langwierigen Rechtsstreit mit Jun Media um die Markenrechte für ihren Gruppennamen, den sie schließlich gewannen. Brave Girls haben kürzlich ihren Gruppennamen in „BB Girls“ geändert, da sie den Namen „Brave Girls“ aufgrund eines Markenrechtsstreits mit ihrem Vorgänger nicht verwenden konnten Agentur Brave Entertainment.

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Während einige Gruppen wie INFINITE und GOT7 ihre hatten Durch die reibungslose Übertragung von Markenrechten kommt es insbesondere bei Konzernen mit hoher Markenbekanntheit häufig zu Konflikten und Rechtsstreitigkeiten. Der Name einer Gruppe kann eine eigenständige Marke sein, die in verschiedenen Produkten, Waren und Dienstleistungen verwendet wird und sie zu einer bedeutenden Einnahmequelle macht.

In der K-Pop-Branche ist es üblich, dass Agenturen zunächst die Markenrechte besitzen, und es ist auch typisch, dass in den Standardverträgen festgelegt ist, dass diese Rechte nach Ablauf der Vertragslaufzeit auf die Künstler übertragen werden können. Allerdings kann das Ausmaß des Beitrags der Agenturen zur Entwicklung der Marken und die möglichen Entschädigungsforderungen der Künstler zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

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Rechtsexperten haben festgestellt, dass jeder Fall einzigartig ist und die spezifischen Umstände individuell beurteilt werden. Dies bedeutet, dass der Ausgang von Diskussionen über Markenrechte sehr unterschiedlich sein kann und zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen kann.

In den letzten Jahren hat der Einfluss von Fandoms erheblich zugenommen, was es für Agenturen schwierig macht, ihre Meinungen zu ignorieren. Agenturen müssen auch ihre langfristigen Beziehungen zu Künstlern berücksichtigen, da sie weiterhin neue Künstler vorstellen. Dies könnte erklären, warum Cube Entertainment diesmal eine positivere Haltung zu den Markenrechten von BTOB einnimmt, was möglicherweise die Lehren aus dem BEAST-Fall widerspiegelt.

Quelle: Daum

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